Digital Services Act und Digital Markets Act: Worauf sich E‑Commerce-Betreiber einstellen sollten

Titelbild Illustration Paragraphenzeichen und Hammer

Worum geht es bei den Gesetzen über digitale Dienste und digitale Märkte? Was müssen Unternehmen im E-Commerce beachten? eCube gibt einen kurzen Überblick.

Das Europäische Parlament stimmte im Juli 2022 einem Regulierungspaket für Online-Plattformen zu. Es umfasst zwei Verordnungen: das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Mit einem Wirksamwerden wird nicht vor 2024 gerechnet. Es bleibt also noch etwas Zeit, die Unternehmen jedoch sinnvoll nutzen sollten.

Wir wollen im Folgenden kurz erläutern, wie sich insbesondere der Digital Services Act auf den E-Commerce auswirken wird und zeigen, was Sie heute schon tun können, um sich optimal auf die Neuregelungen vorzubereiten und Chancen, die sich aus Neuregelungen ergeben, zu nutzen.

Wichtig: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern soll einen groben Überblick geben.

Was steckt hinter Digital Services Act und Digital Markets Act?

Der Regelungsgehalt der neuen Gesetze lässt sich vereinfacht wie folgt zusammenfassen:

Gesetz über digitale Dienste: Verbraucherschutz und Transparenz

  • Aktualisiert die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie.

  • Sieht einheitliche Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) vor.

  • Gestaltet Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte europaweit einheitlich aus.

  • Formuliert zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen.

Gesetz über digitale Märkte: fairer Wettbewerb im Netz

  • Ergänzt das Wettbewerbsrecht und beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne.

  • Erweitert das deutsche GWB-Digitalisierungsgesetz, indem es einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen aufstellt.

Was bedeuten DSA und DMA für Ihr Unternehmen?

Vereinfacht gesagt: Der Digital Markets Act betrifft primär sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern. Der Digital Services Act betrifft alle sogenannten “Online-Vermittler”, ist also für kleine und mittlere Unternehmen die relevantere Verordnung, auf die wir uns hier konzentrieren wollen.

Neue Regeln und Pflichten durch den Digital Services Act:

  • Informationspflichten bezüglich Produkte und Dienstleistungen:  Online-Marktplätze müssen künftig Informationen über Angebote erheben, deren Legalität stichprobenartig mit offiziellen Datenbanken abgleichen und Konsumenten „angemessen“ informieren.

  • Mehr Transparenz beim Einsatz von Empfehlungsalgorithmen: Anbieter müssen erklären, wie die Produktempfehlungen auf ihren Plattformen zustande kommen. Sehr große Plattformen müssen eine alternative algorithmenfreie Sortierung der Inhalte anbieten, z.B. alphabetisch.

  • Targeted Advertising: Personalisierte Werbung für Minderjährige ist grundsätzlich verboten.

  • Irreführung durch “Dark Patterns” verboten: Zukünftig müssen alle Optionen in Nutzerdialogen gleichwertig dargestellt werden – Beispiel: Cookie-Einwilligung.

Tipp für die sofortige Anpassung: Sorgen Sie dafür, dass in Ihrer Cookie-Einwilligung der „Ablehnen“-Button ebenso prominent dargestellt wird wie „Alles akzeptieren“.

Nähere Infos zu den Regelungen des Digital Marketing Act finden Sie u.a. hier im com! Magazin.

Neue Regelungen als Chance nutzen

Neben den Neuregelungen für den digitalen Handel, die für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Marktmacht gelten werden, ergeben sich aus DSA und DMA eine Reihe von Anforderungen, die heute nur für große Anbieter, jedoch möglicherweise schon bald für alle gelten werden.

Beispiel: Die gesetzliche Regelung aus dem DMA, die Digitalkonzerne wie Amazon verpflichtet, eigene Produkte in eigenen Suchmaschinen nicht höher einzustufen als die Angebote der Konkurrenz, könnte schon bald zu einer allgemeinen Kundenerwartung im digitalen Handel und damit auch relevant für kleine und mittlere Anbieter werden.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie über die für Sie verpflichtenden Neuregelungen hinaus, welche Impulse Sie aus DSA und DMA für die Weiterentwicklung Ihres E-Commerce ziehen können, um Ihr Angebot für Ihre Kunden kontinuierlich zu verbessern.

Fazit: Frühzeitig vorbereiten!

Beide Gesetze – das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) – sind noch frisch und viele Fragen der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung noch offen. Dennoch lohnt es sich für E-Commerce-Unternehmen, sich jetzt schon – zumindest gedanklich – auf neue Anforderungen, die auf sie zukommen werden, einzustellen. Es gilt, mit der Umsetzung notwendiger Anpassungen nicht bis zum Stichtag des Inkrafttretens zu warten, sondern Maßnahmen, die einfach und mit geringem Aufwand umzusetzen sind (die sogenannten “Low hanging fruits”) baldmöglichst anzugehen. Wir unterstützen Sie dabei!

Artikel teilen

Auch interessant

Ein Icon, das zwei in entgegengesetzte Richtungen zeigende Pfeile abbildet und ein Icon, dass eine Lupe darstellt.
Software-Dienstleister reibungslos wechseln (Teil 1): Defizite erkennen, die richtige Wahl treffen 

Entdecken Sie in unserem Blogbeitrag, wie Unternehmen Defizite bei ihrem Software-Dienstleister erkennen und erfolgreich zu einem neuen Partner wechseln können. Lernen Sie, typische Missstände zu identifizieren und nutzen Sie unsere Checkliste für die gezielte Suche und Auswahl eines passenden Dienstleisters. Erfahren Sie, warum eine regelmäßige Überprüfung der Zusammenarbeit entscheidend ist und wie Sie den Wechsel reibungslos gestalten können.

Das KI-generierte Bild zeigt einen Mann, der an einem Kameraobjektiv hantiert.
Systeme intelligent tunen, statt neu bauen: Beispiele für Software-Retrofitting im E‑Commerce

In unserem Blogbeitrag beleuchten wir die Vorteile des Software-Retrofittings im E-Commerce. Erfahren Sie, wie Unternehmen ihre bestehenden Technologien effizient verbessern können, um Investitionen zu schützen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit zu steigern. Mit Beispielen und praxisnahen Tipps zeigen wir, warum Software-Retrofit eine lohnende Alternative zum kompletten Systemneubau ist.